Ausfertigungsdatum: 23.07.2009
(1) Leistungsbezogene Besoldungsinstrumente im Sinne dieser Verordnung sind Leistungsstufe, Leistungsprämie und Leistungszulage.
(2) Besoldungsempfängerinnen im Sinne dieser Verordnung sind Beamtinnen und Soldatinnen. Besoldungsempfänger im Sinne dieser Verordnung sind Beamte und Soldaten.