Dazu werden ihm aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung folgende Zuständigkeiten übertragen:
- a)
-
Sozialversicherung, Sozialgesetzbuch, Kriegsopferversorgung und sonstiges soziales Entschädigungsrecht, Versorgungsmedizin; in Fragen der Sozialversicherung besonderer Personengruppen, insbesondere geringfügig Beschäftigter und Scheinselbständiger, ist Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herzustellen;
- b)
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Prävention, Rehabilitation, Behindertenpolitik; Sozialhilfe (soweit nicht in Ziffer I Nr. 3 anders geregelt).
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.