(BKOrgErl 2002)
Organisationserlass des Bundeskanzlers

Ausfertigungsdatum: 22.10.2002


I. BKOrgErl 2002

1.
(weggefallen)
2.
Dazu werden ihm aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), Ziffer V, übertragen die Zuständigkeiten für:
a)
den Jahreswirtschaftsbericht, den Konjunkturrat für die öffentliche Hand, die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute und den Sachverständigenrat für die Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung;
b)
gesamtwirtschaftliche Analysen und Projektionen, Wirtschaftsstatistik;
c)
institutionelle Fragen der OECD aus dem Bereich Außenwirtschaftspolitik (ohne Haushalt der OECD).
Dabei bleiben die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unberührt.
3.
(weggefallen)