Dazu werden ihm aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), Ziffer V, übertragen die Zuständigkeiten für:
- a)
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den Jahreswirtschaftsbericht, den Konjunkturrat für die öffentliche Hand, die wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute und den Sachverständigenrat für die Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung;
- b)
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gesamtwirtschaftliche Analysen und Projektionen, Wirtschaftsstatistik;
- c)
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institutionelle Fragen der OECD aus dem Bereich Außenwirtschaftspolitik (ohne Haushalt der OECD).
Dabei bleiben die Zuständigkeiten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unberührt.