Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 12.09.2011


§ 2 BITV 2.0 Einzubeziehende Gruppen von Menschen mit Behinderungen

Die Gestaltung der in § 1 genannten Angebote der Informationstechnik ist dazu bestimmt, Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang dazu zu eröffnen.