Anerkannte Zertifizierungsstellen im Sinne dieser Verordnung sind:
1.
Zertifizierungsstellen, solange und soweit sie nach § 43 Absatz 1 oder § 59 Absatz 1 anerkannt sind,
2.
Zertifizierungsstellen nach § 56 und
3.
Zertifizierungsstellen nach § 57.
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