(BinWaStrBGRAbkG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Juli 1989 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen

Ausfertigungsdatum: 10.07.1990


Art 1 BinWaStrBGRAbkG

Dem in Bonn am 4. Juli 1989 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien über die Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen sowie dem am 15. Juli 1988 aus Anlaß des Abschlusses der Verhandlungen über dieses Abkommen unterzeichneten Protokoll wird zugestimmt. Das Abkommen sowie das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.