(BinSchUO2018Anh VI)
Besatzungsvorschriften(Anhang VI der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)

Ausfertigungsdatum: 21.09.2018


§ 3.12 BinSchUO2018Anh VI Sonstige Wasserfahrzeuge

Die Untersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.11 fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtigung ihrer Größe, Bauart, Einrichtung und Zweckbestimmung fest.