Ausfertigungsdatum: 21.09.2018
Die Untersuchungskommission setzt für Fahrzeuge, die nicht unter die §§ 3.05 bis 3.11 fallen, die erforderliche Besatzung, die sich während der Fahrt an Bord befinden muss, unter Berücksichtigung ihrer Größe, Bauart, Einrichtung und Zweckbestimmung fest.