Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
Es muss ein motorisches Antriebssystem vorhanden sein, das ausreichende Fahr- und Manövriereigenschaften gewährleistet, wobei die Geschwindigkeit gegen Wasser mindestens 13 km/h betragen muss und höchstens 30 km/h betragen darf. Außenbordmotoren sind unzulässig.