(BinSchUO2008Anh X)
Nationale Sonderbestimmungen(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 7.01 BinSchUO2008Anh X Begriffsbestimmung

Im Sinne dieses Anhangs ist:
„kleines Fahrgastschiff,“ ein Fahrgastschiff, das zur Beförderung von nicht mehr als 12 Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist.