Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
§ 5.01 BinSchUO2008Anh III Aufbauten
- 1.
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Alle Öffnungen in den Aufbauten müssen mit Süllen von mindestens 0,15 m Höhe über dem Schottendeck versehen sein.
- 2.
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Die Süllhöhe kann geringer sein, wenn die Türen und sonstigen Öffnungen wasserdicht verschließbar sind und wenn die Benutzung während der Fahrt ausgeschlossen ist.
- 3.
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Sofern Deckel von Einstiegluken und Mannlöchern nicht durch Verschraubungen gesichert sind, müssen sie durch Scharniere fest mit dem Schiff verbunden sein.