Die Stabilitätsunterlagen müssen eine für den Schiffsführer verständliche Aussage über die Stabilität des Schiffes bei dem jeweiligen Beladungsfall ermöglichen.
Die Stabilitätsunterlagen müssen mindestens enthalten:
- a)
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Angaben über die zulässigen Stabilitätsmerkmale, die zulässigen (Abkürzung nicht darstellbar)-Werte oder die zulässigen Ladungsschwerpunkthöhen;
- b)
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Angaben über die Räume, die mit Wasserballast gefüllt werden können;
- c)
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Formblätter zur Stabilitätskontrolle;
- d)
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eine Beispielrechnung oder Anwendungshinweise für den Schiffsführer.