Der Schiffsführer oder die von ihm beauftragten Mitglieder der Besatzung dürfen jeweils das Ein- und Aussteigen erst zulassen, nachdem das Fahrgastschiff ordnungsgemäß festgemacht ist und nachdem sie sich davon überzeugt haben, dass
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der Zu- und Abgang der Fahrgäste an der Anlegestelle ohne Gefahr möglich ist,
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die Anlegestelle sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet,
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die Anlegestelle bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet ist.