Der Schiffsführer oder die von ihm beauftragten Mitglieder der Besatzung dürfen jeweils das Ein- und Aussteigen erst zulassen, nachdem das Fahrgastschiff ordnungsgemäß festgemacht ist und nachdem sie sich davon überzeugt haben, dass
                    
                        - a)
- 
                            der Zu- und Abgang der Fahrgäste an der Anlegestelle ohne Gefahr möglich ist, 
- b)
- 
                            die Anlegestelle sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, 
- c)
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                            die Anlegestelle bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet ist.