Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
        Eine Stelle oder ein Fahrzeug, von der oder dem aus Taucherarbeiten durchgeführt werden, muss bei Tag und bei Nacht außer der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung führen:
        
        
        
| eine weiß-blaue Flagge (Flagge „Alpha“ des Inter- nationalen Signalbuchs). |  |  |