Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
Eine Stelle oder ein Fahrzeug, von der oder dem aus Taucherarbeiten durchgeführt werden, muss bei Tag und bei Nacht außer der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung führen:
eine weiß-blaue Flagge
(Flagge „Alpha“ des Inter- nationalen Signalbuchs). |