Sofern es nicht an Bord beschäftigten Personen durch andere Vorschriften verboten ist, das Fahrzeug zu betreten, muss dieses Verbot durch runde weiße Tafeln mit rotem Rand, rotem Schrägstrich und
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einem schwarzen Sinnbild des Fußgängers oder
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- b)
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einem schwarzen Sinnbild einer rufenden Person, die eine Hand abwehrend hochhält,
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