Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
1. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb, | 12 km/h. |
2. | Abweichend von Nummer 1 beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Sportfahrzeug mit Maschinenantrieb auf dem Kummerower See außerhalb des | |
ufernahen Schutzstreifens | 25 km/h. | |
Als ufernaher Schutzstreifen gilt eine 100,00 m breite, parallel zur Uferlinie (Land-Wasser-Übergang) verlaufende Wasserfläche. | ||
3. | Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen ein Kleinfahrzeug, | 4 km/h. |