(BinSchStrO)
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


§ 26.27 BinSchStrO Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt

1.
Das Befahren der Lausitzer Neiße ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug ohne Maschinenantrieb.
2.
Das Befahren der Westoder von km 0,00 bis km 2,70 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.