Bei der Fahrt zu Tal müssen bei einem Wasserstand von mehr als
                    
                        - a)
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                            270 cm und nicht mehr als 300 cm am Unterpegel Bernburg ein unbeladenes Fahrzeug mit Maschinenantrieb, ein unbeladener Schubverband oder ein Fahrgastschiff, 
- b)
- 
                            300 cm am Unterpegel Bernburg ein beladenes Fahrzeug mit Maschinenantrieb oder ein beladener Schubverband