Bei der Fahrt zu Tal müssen bei einem Wasserstand von mehr als
- a)
-
270 cm und nicht mehr als 300 cm am Unterpegel Bernburg ein unbeladenes Fahrzeug mit Maschinenantrieb, ein unbeladener Schubverband oder ein Fahrgastschiff,
- b)
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300 cm am Unterpegel Bernburg ein beladenes Fahrzeug mit Maschinenantrieb oder ein beladener Schubverband