Auf der 
Havel-Oder-Wasserstraße von östlich der Eisenbahnbrücke Kreuzbruch (km 41,50) bis zur oberen Trenndammspitze Niederfinow (km 76,50) ist das Stillliegen verboten. Satz 1 gilt nicht für das Stillliegen
                    
                        - a)
- 
                            auf den von der zuständigen Behörde ausgewiesenen Liegestellen, 
- b)
- 
                            auf den ausgewiesenen Warte- und Umschlagstellen, jeweils vorbehaltlich der Genehmigung durch den Betreiber, und 
- c)
- 
                            von Baustellenfahrzeugen im genehmigten Baustellenbereich.