Auf der
Havel-Oder-Wasserstraße von östlich der Eisenbahnbrücke Kreuzbruch (km 41,50) bis zur oberen Trenndammspitze Niederfinow (km 76,50) ist das Stillliegen verboten. Satz 1 gilt nicht für das Stillliegen
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auf den von der zuständigen Behörde ausgewiesenen Liegestellen,
- b)
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auf den ausgewiesenen Warte- und Umschlagstellen, jeweils vorbehaltlich der Genehmigung durch den Betreiber, und
- c)
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von Baustellenfahrzeugen im genehmigten Baustellenbereich.