(BinSchStrO)
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


§ 22.20 BinSchStrO Segeln

Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke Untere Havel-Wasserstraßevon der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.