In oberster Hubstellung beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Hubbrücke in Lübeck bei Mittelwasserstand (500 cm am Pegel Hubbrücken) 5,40 m. Zusätzlich zu den Signallichtern nach § 6.26 Nummer 4 Buchstabe b oder c können an den Hubbrücken weiße Lichter gezeigt werden.Es bedeuten:
- a)
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zwei weiße Lichter über den linken roten Lichtern:Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 2,50 m Höhe über dem Mittelwasserstand;
- b)
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ein weißes Licht über dem linken roten Licht:Durchfahrt nur für ein Fahrzeug unter 1,45 m Höhe über dem Mittelwasserstand.