Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
1. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, mit jeweils | |||
a) | einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,20 m und einer Breite von nicht mehr als 8,30 m | 10 km/h, | ||
b) | einer Abladetiefe von nicht mehr als 1,20 m und einer Breite von mehr als 8,30 m oder mit einer Abladetiefe von mehr als 1,20 m und einer Breite von nicht mehr als 8,30 m | 8 km/h, | ||
c) | einer Abladetiefe von mehr als 1,20 m und einer Breite von mehr als 8,30 m | 6 km/h. | ||
2. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Kleinfahrzeug | 10 km/h. | ||
3. | Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, | 5 km/h. |