(BinSchStrO)
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


§ 18.18 BinSchStrO Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken

Die Klappbrücken Wittorf und Bardowick werden nur nach Anmeldung geöffnet.