(BinSchStrO)
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 16.12.2011


§ 17.04 BinSchStrO Fahrgeschwindigkeit

Auf der Elbe beträgt die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer für ein Fahrzeug oder einen Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, in der Bergfahrt 4 km/h.