Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Elbe von der deutsch-tschechischen Grenze bei Schöna (km 0,00) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens bei Oortkaten (km 607,50) mit Jeetzel bis zur Nordwestkante der Drahwehnertorbrücke in Hitzacker.