vom Hafen Victor (km 39,97) bis zum Dortmund-Ems-Kanal (km 45,60) darf ein Fahrzeug oder ein Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, die genannte Kanalstrecke in der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr jeweils nur in einer Richtung befahren, und zwar:
in der
Talfahrt (vom Dortmund-Ems-Kanal in Richtung Hafen Victor)
in der Zeit von | 22:00 Uhr bis 00:30 Uhr, |
| 02:00 Uhr bis 03:30 Uhr, |
in der
Bergfahrt (vom Hafen Victor in Richtung Dortmund-Ems-Kanal)
in der Zeit von | 00:30 Uhr bis 02:00 Uhr, |
| 03:30 Uhr bis 05:00 Uhr. |
Ein Fahrzeug oder ein Verband, das oder der sein Fahrtziel bis zum Ablauf des für seine Fahrtrichtung festgesetzten Zeitraumes nicht erreichen kann, muss die Fahrt an einem geeigneten Liegeplatz rechtzeitig einstellen, bis die Weiterfahrt gestattet ist.