Das Befahren der Regnitz
                    
                        - a)
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                            vom Wehr Bamberg bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kanal,l 
- b)
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                            von der Abzweigung aus dem Main-Donau-Kanal bis zum Wehr Neuses, 
- c)
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                            vom Wehr Hausen bis zur Einmündung in den Main-Donau-Kana 
                    ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug und ein Fahrzeug mit Erlaubnis der zuständigen Behörde.