An einer Schleuse, die durch ein Mittelhaupt in eine größere und eine nach oberstrom liegende kleinere Kammer unterteilt ist, wird durch folgende Signallichter angezeigt, welche Teilkammer für die Schleusung vorgesehen ist:
                    
                        - a)
- 
                            zwei grüne Lichter nebeneinander und zwei weiße Lichter nebeneinander über den grünen Lichtern: Einfahrt frei für die nach unterstrom liegende große Teilkammer; 
- b)
- 
                            zwei grüne Lichter nebeneinander und ein weißes Licht über dem linken grünen Licht: Einfahrt frei für die nach oberstrom liegende kleine Teilkammer. 
                    Wird die ganze Schleusenkammer für die Schleusung freigegeben, werden zwei grüne Lichter nebeneinander gezeigt.