(BinSchGerG)
Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen

Ausfertigungsdatum: 27.09.1952


§ 17 BinSchGerG

Die Berufung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und die Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen an das Rheinschiffahrtsobergericht unterliegen nicht der in Artikel 37 Abs. 1 der Revidierten Rheinschiffahrtsakte vorgesehenen Beschränkung.