(BHO)
Bundeshaushaltsordnung

Ausfertigungsdatum: 19.08.1969


§ 32 BHO Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsplans

Auf Ergänzungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden.