Ausfertigungsdatum: 09.10.1991
        Bei anderen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für 
        
        
| 1. | nicht einfache schriftliche Auskünfte | 50 bis 100 Euro, | 
| 2. | Bescheinigungen und Beglaubigungen | 12,50 bis 150 Euro. |