(BewG)
Bewertungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 16.10.1934


Anlage 23 BewG (zu § 187 Abs. 2 Satz 2) Pauschalierte Bewirtschaftungskosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis in Prozent der Jahresmiete oder üblichen Miete (ohne Betriebskosten)

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3070)



RestnutzungsdauerGrundstücksart
1234
Mietwohngrundstückgemischt genutztes Grundstück mit
einem gewerblichen Anteil von bis
zu 50% (berechnet nach der Wohn- bzw. Nutzfläche)
gemischt genutztes Grundstück mit
einem gewerblichen Anteil von mehr
als 50% (berechnet nach der Wohn- bzw. Nutzfläche)
Geschäftsgrundstück
≥ 60 Jahre212118
40 bis 59 Jahre232220
20 bis 39 Jahre272422
< 20 Jahre292623