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< § 3
Anlage 1 >

(BetrPrämDurchfGZuckV)
Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 27.12.2006


§ 4 BetrPrämDurchfGZuckV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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