(BetrPrämDurchfGZuckV)
Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 27.12.2006


§ 3 BetrPrämDurchfGZuckV Faktoren für die zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge

Die Faktoren nach § 5 Abs. 4a Satz 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden

1.
für das Jahr 2007 und das Jahr 2008 auf jeweils 0,3138 und
2.
für das Jahr 2009 auf 0,1678
festgesetzt.