(1) Im Prüfungsbereich Betonfertigteile soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 
        
            - 1.
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                Betonfertigteile zu zeichnen, 
- 2.
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                Treppenkonstruktionen zu entwerfen, 
- 3.
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                die Herstellung von Spannbeton zu beschreiben, 
- 4.
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                Mängel zu beschreiben und mögliche Ursachen zu erkennen, 
- 5.
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                Betonfertigteile auszubessern und 
- 6.
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                Besonderheiten bei der Herstellung von Betonfertigteilen und Betonwaren zu erläutern. 
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.