(BergtechAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin

Ausfertigungsdatum: 04.06.2009


§ 16 BergtechAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Bohrtechnische Prozesse,
2.
Bohrtechnik und Bergrecht,
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.