(BefBezG 2008)
Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes

Ausfertigungsdatum: 08.12.2008


§ 1 BefBezG 2008 Befriedete Bezirke

Für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht werden befriedete Bezirke gebildet. Die Abgrenzung der befriedeten Bezirke ergibt sich aus der Anlage zu diesem Gesetz.