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(BEDBPStruktG)
Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen


Ausfertigungsdatum: 27.12.1993

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.6.2017 I 1944

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Förderung der anderweitigen Verwendung
§ 3 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand Beamtinnen und Beamte des Bundeseisenbahnvermögens
§ 4 Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen
§ 5 Beamtinnen und Beamte der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Anlage (zu § 4 Abs. 4)

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