Ausfertigungsdatum: 15.12.2015
Für die Erstattung der vom Bund längstens bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze übernommenen Ausgaben für Versorgung und Unfallfürsorgeleistungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Länder, die während der Abordnung zu einer deutschen Auslandsvertretung auf Grund eines verwendungsbedingten Schadens vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind, ist das Service-Center zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die anfordernde Landesbehörde ihren Sitz hat.