Ausfertigungsdatum: 09.07.2001
| Abschnitt 1 | Klageverfahren erster Instanz |
| Abschnitt 2 | Zulassung und Durchführung der Berufung |
| Abschnitt 3 | Revision |
| Abschnitt 4 | Besondere Verfahren |
| Abschnitt 5 | Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
| Abschnitt 6 | Beschwerde |
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder
Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 |
|---|---|---|
| Vorbemerkung:
Das Verfahren über den Antrag auf Wiederaufnahme gilt als neuer Rechtszug. |
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| Abschnitt 1
Klageverfahren erster Instanz |
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| Verfahren über eine Disziplinarklage mit dem Antrag auf | ||
| 10 | – Entfernung aus dem Beamtenverhältnis .......... | 360,00 € |
| 11 | – Aberkennung des Ruhegehalts .......... | 360,00 € |
| 12 | – Zurückstufung .......... | 240,00 € |
| Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, in der als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen worden ist | ||
| 13 | – Kürzung der Dienstbezüge .......... | 180,00 € |
| 14 | – Kürzung des Ruhegehalts .......... | 180,00 € |
| 15 | – Geldbuße .......... | 120,00 € |
| 16 | – Verweis .......... | 60,00 € |
| 17 | Verfahren über die Klage gegen eine Disziplinarverfügung, wenn nur eine Kostenentscheidung in der Disziplinarverfügung angegriffen wird, oder gegen eine Einstellungsverfügung (§ 32 BDG) .......... |
60,00 € |
| 18 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
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| Die Gebühren 10 bis 17 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Abschnitt 2
Zulassung und Durchführung der Berufung |
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| 20 | Verfahren über die Zulassung der Berufung:
Soweit der Antrag abgelehnt wird .......... |
1,0 |
| 21 | Verfahren über die Zulassung der Berufung:
Soweit der Antrag zurückgenommen oder das Verfahren durch anderweitige Erledigung beendet wird .......... |
0,5 |
| Die Gebühr entsteht nicht, soweit die Berufung zugelassen wird.
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| 22 | Verfahren über die Berufung im Allgemeinen .......... | 1,5 |
| 23 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Berufung oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Berufung bei Gericht eingegangen ist:
Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... |
0,5 |
| Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
| 24 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 23 erfüllt ist, durch | |
| ||
| Die Gebühr 22 ermäßigt sich auf .......... | 1,0 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Abschnitt 3
Revision |
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| 30 | Verfahren über die Revision im Allgemeinen .......... | 2,0 |
| 31 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Revision oder der Klage, bevor die Schrift zur Begründung der Revision bei Gericht eingegangen ist:
Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... |
1,0 |
| Erledigungserklärungen stehen der Zurücknahme gleich, wenn keine Entscheidung über die Kosten ergeht oder die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Beteiligten über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung eines Beteiligten folgt. | ||
| 32 | Beendigung des gesamten Verfahrens, wenn nicht Nummer 31 erfüllt ist, durch | |
| ||
| Die Gebühr 30 ermäßigt sich auf .......... | 1,5 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder
Satz der jeweiligen Gebühr 40 und 41 |
|---|---|---|
| Abschnitt 4
Besondere Verfahren |
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| 40 | Verfahren über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen ..........
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180,00 € |
| 41 | Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Festsetzung einer Frist zum Abschluss des Disziplinarverfahrens einschließlich der Einstellung des Disziplinarverfahrens nach fruchtlosem Ablauf der Frist .......... |
60,00 € |
| 42 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
| ||
| Die Gebühren 40 und 41 ermäßigen sich auf .......... | 0,5 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| Abschnitt 5
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör |
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| 50 | Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen ......... |
50,00 € |
| Nr. | Gebührentatbestand | Gebührenbetrag oder
Satz der jeweiligen Gebühr 10 bis 17 und 40 |
|---|---|---|
| Abschnitt 6
Beschwerde |
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| 60 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen .......... |
1,5 |
| 61 | Verfahren über die Beschwerde gegen eine Entscheidung in der Hauptsache durch Beschluss nach § 59 BDG .......... |
1,5 |
| 62 | Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... |
1,5 |
| 63 | Beendigung des gesamten Verfahrens durch | |
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| Die Gebühren 60 bis 62 ermäßigen sich auf .......... | 0,75 | |
| Die Gebühr ermäßigt sich auch, wenn mehrere Ermäßigungstatbestände erfüllt sind. | ||
| 64 | Verfahren über nicht besonders aufgeführte Beschwerden im disziplinargerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:
Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen .......... |
50,00 € |