(BDG)
Bundesdisziplinargesetz

Ausfertigungsdatum: 09.07.2001


§ 86 BDG Verwaltungsvorschriften

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesministerium des Innern; die Verwaltungsvorschriften sind im Gemeinsamen Ministerialblatt zu veröffentlichen.