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BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)
Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben


Ausfertigungsdatum: 17.12.2010

Stand: Geändert durch Art. 4 G v. 29.3.2017 I 626

Eingangsformel
§ 1 Gegenstand der Zertifizierung
§ 2 Antrag
§ 3 Änderungszertifizierung
§ 4 Anzeige unwesentlicher Änderungen nach § 15a Absatz 3 Satz 4 des BDBOS-Gesetzes
§ 5 Anforderungen und Prüfkriterien; BOS-IOP-Richtlinien
§ 6 Veröffentlichung nicht allgemein zugänglicher Informationen
§ 7 Überprüfung der Endgeräte
§ 8 Mitwirkungspflichten des Antragstellers
§ 9 Zertifikat
§ 10 Rückgabe von Einzelstücken
§ 11 Übergangsregelung
§ 12 Inkrafttreten

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