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BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)
Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

Ausfertigungsdatum: 17.12.2010


§ 12 BDBOSZertV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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