Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

Ausfertigungsdatum: 17.03.1998


§ 11 BBodSchG Erfassung

Die Länder können die Erfassung der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen regeln.