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Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten


Ausfertigungsdatum: 17.03.1998

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 V v. 27.9.2017 I 3465

Inhaltsübersicht
Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
Zweiter Teil Grundsätze und Pflichten
§ 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr
§ 5 Entsiegelung
§ 6 Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
§ 7 Vorsorgepflicht
§ 8 Werte und Anforderungen
§ 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen
§ 10 Sonstige Anordnungen
Dritter Teil Ergänzende Vorschriften für Altlasten
§ 11 Erfassung
§ 12 Information der Betroffenen
§ 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
§ 14 Behördliche Sanierungsplanung
§ 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle
§ 16 Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung
Vierter Teil Landwirtschaftliche Bodennutzung
§ 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft
Fünfter Teil Schlußvorschriften
§ 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen
§ 19 Datenübermittlung
§ 20 Anhörung beteiligter Kreise
§ 21 Landesrechtliche Regelungen
§ 22 Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften
§ 23 Landesverteidigung
§ 24 Kosten
§ 25 Wertausgleich
§ 26 Bußgeldvorschriften

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