Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung muß insbesondere enthalten: 
        
            - 1.
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                Name und Anschrift der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigten, 
- 2.
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                Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks nach Gemeinde, Ortsteil, Straße und Hausnummer sowie dem Liegenschaftskataster (Gemarkung, Flur, Flurstück), 
- 3.
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                Grundbuchbezeichnung des zu teilenden Grundstücks mit Angabe der laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, 
- 4.
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                Angaben darüber, ob das Grundstück bebaut ist oder ob seine Bebauung genehmigt ist, 
- 5.
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                bei bebauten Grundstücken Angaben über die vorhandene Bebauung, soweit durch die Teilung Grundstücksflächen berührt werden, die für die Erfüllung von Abstandsanforderungen zur Verfügung stehen müssen, 
- 6.
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                Bezeichnung des Grundstücksteils, der grundbuchmäßig abgeschrieben werden soll.