(BaugeräteFAusbV 1997)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin

Ausfertigungsdatum: 12.05.1997


§ 6 BaugeräteFAusbV 1997 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.