Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, 
- 4.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Arbeitsplanung, 
- 6.
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                Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten, 
- 7.
- 
                Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen, 
- 8.
- 
                Arbeiten in der Bautechnik, 
- 9.
- 
                Handhaben von Vermessungsgeräten, 
- 10.
- 
                Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen, 
- 11.
- 
                Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten, 
- 12.
- 
                Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten, 
- 13.
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                Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen, 
- 14.
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                Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten, 
- 15.
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                Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen.