Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht,
- 4.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Arbeitsplanung,
- 6.
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Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten,
- 7.
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Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen,
- 8.
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Arbeiten in der Bautechnik,
- 9.
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Handhaben von Vermessungsgeräten,
- 10.
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Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen,
- 11.
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Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten,
- 12.
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Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten,
- 13.
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Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen,
- 14.
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Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten,
- 15.
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Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen.