(BaugeräteFAusbV 1997)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin

Ausfertigungsdatum: 12.05.1997


§ 10 BaugeräteFAusbV 1997 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.