Bundesarchivgesetz (BArchG)
Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes

Ausfertigungsdatum: 10.03.2017


§ 2 BArchG Organisation des Bundesarchivs

Der Bund unterhält ein Bundesarchiv als selbstständige Bundesoberbehörde, die der Dienst- und Fachaufsicht der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde untersteht.