(BAKredWWSUBefÜV)
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nach dem Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 04.09.1990


§ 1 BAKredWWSUBefÜV

Dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wird die Befugnis übertragen, nach Anhörung der Deutschen Bundesbank mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen Rechtsverordnungen nach Maßgabe des Artikels 28 Satz 1 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu erlassen.